Gebührenäquivalent

Gebührenäquivalent

Gebührenäquivalent, bes. Abgabe, die in manchen Ländern von dem Vermögen der Toten Hand (s.d.) erhoben wird als Äquivalent für den Ausfall an Verkehrssteuern, der entsteht, weil diese Vermögen dem Übergang aus einer Hand in die andere entzogen sind.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Gebührenäquivalent — nennt man die in einigen Ländern (Bayern, Österreich, Frankreich) jährlich (in Frankreich als Zuschlag zur Grundsteuer) oder periodisch (in Österreich alle 10, in Bayern alle 20 Jahre) vom Besitzer der Toten Hand (gewöhnlich nur vom… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Verkehrssteuern — hießen früher die auf den Umlauf von Gütern gelegten Abgaben, wie Passagezölle, Brücken , Wegegelder; zu denselben werden auch noch heute die in Frankreich, Italien, Österreich, England vorkommenden Transportsteuern (s. d.) gerechnet. Doch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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